Verlegung Jahreshauptversammlung

Auf Grund der aktuellen Coronalage ist die Durchführung der Jahreshauptversammlung am üblichen Termin 1. Dienstag im Februar nicht umsetzbar.

Auf Basis des Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, welches zunächst bis 31.8.2022 verlängert wurde kann von Vorgaben der Satzung bzgl. des Termines der Jahreshauptversammlung abgewichen werden.

Die Jahreshauptversammlung wird daher verlegt auf voraussichtlich Ende Mai. Termin wird entsprechend der Einladungsfristen in der Satzung rechtzeitig vorher bekanntgegeben.