Neue Coronaverorndung der Stadt Oldenburg

Da der Inzidenzwert in Oldenburg am 1. September 2021 seit fünf Werktagen konstant über 50 lag, ist die Stadt dazu verpflichtet, eine Allgemeinverfügung » zu erlassen. Seit Freitag, 3. September 2021, gelten daher einige neue Regelungen. In vielen Bereichen haben jetzt nur noch getestete, geimpfte oder genesene Personen Zutritt.
Ein Nachweis muss vorgelegt werden. Hierunter fällt:

Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen

Wir bitten alle Schützen die ich für Zeiten in den Innenräumen angemeldet haben oder dies planen (also Luftdruckstand und 100m Stand) dies zu berücksichtigen und entsprechende Nachweise mitzuführen. Auch die Nutzung der Sporthalle fällt unter diese Regelung.