Lockerung der Coronamaßnahmen

Unter Betrachtung der aktuellen Coronaverordnung hat der Vorstand heute, 5.3.2021 folgende Vorgehensweise bzgl. Lockerung des Lockdowns besprochen:

Der Verein öffnet wieder für den Schießbetrieb unter Coronabedingungen in der 12. KW.

Das erste Schießen ist demnach am 23.03.2021 wieder möglich. Je nach Inzidenzwert der Stadt Oldenburg auf 2 oder 4 Schießständen pro Außenschießstand.

Die Öffnung des LG-Standes hängt vom Inzidenzwert der Stadt Oldenburg ab.
Sollten mindestens zwei Wochen hintereinander der Inzidenzwert unter 50 in der Stadt Oldenburg liegen, wäre auch hier ein Schießbetrieb wieder möglich.

Die Anmeldung zum Schießen erfolgt wieder wie vor dem über unsere Homepage 1 Woche vor dem jeweiligen Termin.